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   VG Hamburg, 29.12.2004 - 15 E 2519/04   

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VG Hamburg, 29.12.2004 - 15 E 2519/04 (https://dejure.org/2004,59929)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.12.2004 - 15 E 2519/04 (https://dejure.org/2004,59929)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 15 E 2519/04 (https://dejure.org/2004,59929)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 17.05.2006 - 2 Bs 75/06

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die weitere Verlängerung der

    Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Dezember 2004 abgelehnt (15 E 2519/04).

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 29. April 2004 in seiner durch den 1. Planänderungsbeschluss vom 25. November 2005 und den 2. Planänderungsbeschluss vom 30. November 2005 geänderten sowie durch den Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 28. November 2005 ergänzten Fassung unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. März 2006 (15 E 3613/05) und vom 29. Dezember 2004 (15 E 2519/04) sowie unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. November 2005 (2 Bs 19/05) insgesamt anzuordnen,.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 29. April 2004 in seiner durch den 1. Planänderungsbeschluss vom 25. November 2005 und den 2. Planänderungsbeschluss vom 30. November 2005 geänderten sowie durch den Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 28. November 2005 ergänzten Fassung unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. März 2006 (15 E 3613/05) und vom 29. Dezember 2004 (15 E 2519/04) in jenem Umfang wiederherzustellen, in dem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. November 2005 (2 Bs 19/05) die aufschiebende Wirkung angeordnet hatte.

  • VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den

    Mit Beschluss vom 29. Dezember 2004 (15 E 2519/04) lehnte die beschließende Kammer den Eilantrag der Naturschutzverbände ab.

    Der Antrag der Antragsteller nach §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Abänderung des Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. November 2005 ist dahingehend zu verstehen ( §§ 122 Abs. 1, 88 VwGO ), dass er eigentlich auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 29. Dezember 2004 (15 E 2519/04 ) gerichtet ist, soweit dieser vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht durch Zurückweisung der Beschwerde bestätigt wurde.

  • VG Hamburg, 29.01.2018 - 15 K 6234/17

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Verlängerung der Start-

    Entsprechend wies die erkennende Kammer den Eilantrag des am Funktionsgrundstück beteiligten Naturschutzvereins im Hinblick auf dessen Miteigentumsanteil als unzulässig zurück (Beschluss vom 29.12.2004, 15 E 2519/04).
  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Entsprechend wies die erkennende Kammer den Eilantrag des am Funktionsgrundstück beteiligten Naturschutzvereins im Hinblick auf dessen Miteigentumsanteil als unzulässig zurück (Beschluss vom 29.12.2004, 15 E 2519/04).
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